Was ist passiert?
Der Thüringer Verband wurde aus dem Deutschen Verband rechtswidrig ausgeschlossen.
Sowohl das Landgericht Hagen in der Erstinstanz als auch das zuständige Oberlandesgericht Hamm in der Berufung haben mehrfach Fehlverhalten des Deutschen Verbandes aufgedeckt.
Fazit:
Der TTBV hat sich entschieden, Mitglied im neugegründeten Dachverband des deutschen Tchoukballs (DDT) zu werden, denn hier wird die Tchoukball-Charta wirklich gelebt.
Detaillierter Sachverhalt:
Am 14.05.2023 kam es zum Ausschluss des Thüringer Tchoukball-Verbandes e.V. (TTBV) aus dem Deutschen Tchoukball Verband e.V. (DTBV) unter dem Vorwurf der Schädigung des Ansehens des DTBV. Der DTBV begründete den Ausschluss mit einer von ihm geführten gründlichen Untersuchung.
Trotz mehrfacher Gesprächsangebote des TTBV und seiner Thüringer Vereine sowie des Landessportbunds Thüringen, war der DTBV nicht zu einer Klärung bereit. Daraufhin hat der TTBV gegen diesen Ausschluss am 26.10.2023 Klage eingereicht.
Da der DTBV seit Januar 2023 weder eine Kinder- und Juniorenarbeit noch eine transparente Vorstandsarbeit vorweisen konnte, haben sich mehrere Vereine in Deutschland entschlossen einen neuen Deutschen Tchoukball Verband zu gründen (Dachverband des deutschen Tchoukballs e.V.). Um diesen beizutreten hat sich der TTBV entschieden, die Mitgliedschaft im DTBV selbst zu kündigen.
Damit wurde im Rechtsstreit das Streitthema (Wirksamkeit des Ausschlusses) hinfällig und ein Teil der Klage vom TTBV zurückgenommen.
Das Landgericht Hagen hat mit seinem Beschluss vom 12.11.2024 (4 O 195/24) festgestellt, dass der TTBV nicht aufgrund der Vorstandsbeschlüsse des DTBV vom 14.05.2023 und 14.04.2024 wirksam ausgeschlossen worden ist, sondern die Mitgliedschaft erst aufgrund seiner eigenen Austrittserklärung vom 17.09.2024 endete.
Das Gericht hat beide Vorstandsbeschlüsse des DTBV zum Ausschluss des TTBV als rechtswidrig erklärt.
Neben formellen Fehlern hat das Gericht außerdem beanstandet, dass keine Gründe dargelegt wurden, die den Ausschluss des TTBV rechtfertigen. Die Ausschlussentscheidung lässt nicht erkennen, welches Fehlverhalten dem TTBV zugerechnet werden kann. Des Weiteren hat das Gericht darauf hingewiesen, dass kritische Meinungsäußerungen von Vereinsmitgliedern hingenommen werden müssen, auch wenn sie sich gegen Vereinsorgane richten.
In Folge dieser Feststellungen hat das Gericht die Kosten des Rechtsstreits dem DTBV auferlegt. Diese Entscheidung begründet das Gericht mit dem vorliegenden Sachstand und dem mutmaßlichen Ausgang des Rechtsstreits zugunsten des TTBV, wenn die Klage nicht teilweise zurückgenommen worden wäre.
Gegen diesen Beschluss hat der DTBV Beschwerde eingelegt.
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Beschluss vom 06.01.2025 (I-8 W 36/24) die Beschwerde des DTBV zurückgewiesen. Der DTBV trägt nun außerdem die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Nach den final rechtsgültigen Beschlüssen und dem schadhaften Umgang mit Verbandsmitgliedern sollten sich alle Mitglieder des DTBV die Frage stellen, ob das Vorgehen des Vorstandes des DTBV in einer Sportart, in der Fairplay und Respekt an erster Stelle stehen, tragbar ist.